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Als Fachverband Gewaltfreie Kommunikation ist es unser Anliegen, gemeinsam mit unseren Mitgliedern Gewaltfreie Kommunikation (GFK) zu verbreiten und ein empathisches gesellschaftliches Miteinander zu stärken. Angesichts zunehmender Polarisierung und des Wunsches nach konstruktiver Konfliktlösung möchten wir Projekte unterstützen, die GFK erfahrbar machen und Räume für Dialog, Verständnis und Verbindung schaffen.

Unter dem Motto „Empathie in Aktion“ stellen wir dafür zusätzliche finanzielle Mittel bereit.

Gefördert werden Projekte, die:

  • Dialog und Verbindung fördern
  • GFK als Haltung und Sprache erlebbar machen
  • konstruktive Konfliktbearbeitung stärken
  • Perspektivwechsel und empathisches Zuhören unterstützen
  • zu einem respektvollen Miteinander beitragen

Was uns wichtig ist – Wir wünschen uns, dass Projekte:

  • Übungsräume für wertschätzende Rückmeldungen bieten
  • authentische Begegnung ermöglichen
  • klar gemeinwohlorientiert sein
  • nachhaltig wirken

Förderbedingungen:

Gefördert werden gemeinwohlorientierte Organisationen und Projektzusammenschlüsse, vertreten durch Mitglieder (sogenannte ProjektpatIn) des Fachverbands.

Nicht förderfähig:

  • Einzelpersonen (z. B. selbstständige TrainerInnen)
  • Anträge von professionellen FundraiserInnen

Förderrahmen

  • Bis zu 2.500 € pro Projekt
  • Max. 75 % der Gesamtkosten
  • Max. 70 % der Antragssumme für Personalkosten
  • Anschaffungen nur im direkten Projektzusammenhang
  • Ein Antrag pro Kalenderjahr
  • Kein Rechtsanspruch auf Förderung

Die Antragstellung erfolgt schriftlich über ein Formular, dass per E-Mail an die Geschäftsstelle gesendet wird. Die Prüfung und Bewilligung übernehmen ein Auswahlgremium des Fachverbands, welches sich aus Mitgliedern des Vorstands und UnterstützerInnen zusammensetzt.

Ablauf von Antrag bis Förderung

  1. Einreichung des Antrags über die Projektpatin bzw. den Projektpaten

  2. Prüfung durch den Fachverband (Bearbeitungszeit ca. 3 Monate)

  3. Projektbeginn nach Bewilligung

  4. Abgabe von Verwendungsnachweis und rfahrungsbericht mit frei verwendbarem Bildmaterial spätestens zwei Monate nach Abschluss

  5. Auszahlung der Fördermittel

Weitere Informationen

Weitere Details können Sie den Antragsunterlagen entnehmen, die wir versucht haben, bewusst niederschwellig zu halten.
Hier geht es zum Antragsdokument. Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle. Vielen Dank.