Ihr Beitrag zählt
Menschen, die unsere Anliegen und Ziele zur Gewaltfreien Kommunikation unterstützen wollen, laden wir ein Mitglied im Fachverband Gewaltfreie Kommunikation e. V. zu werden.
Durch das ehrenamtliche Engagement und die finanziellen Beiträge unserer Mitglieder ist es möglich, dass wir zahlreiche Projekte zur Verbreitung der Gewaltfreien Kommunikation in der Gesellschaft realisieren sowie als Beitrag zur Qualitätssicherung ein Anerkennungsverfahren für TrainerInnen anbieten können.
Welche Formen der Mitgliedschaft bieten wir an?
1. Vollmitgliedschaft
Als Vollmitglied sind Sie Teil einer Gemeinschaft, die sich für die Verbreitung der Gewaltfreien Kommunikation und die Qualitätssicherung bei deren Weitergabe im deutschsprachigen Raum engagiert.
Die Vollmitgliedschaft ist Voraussetzung für die Anerkennung als „Trainerin Fachverband Gewaltfreie Kommunikation“ bzw. „Trainer Fachverband Gewaltfreie Kommunikation“. Natürliche Personen können Vollmitglieder werden.
- Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 198 €
Auf schriftlichen Antrag und mit Nachweis, dass das netto verfügbare Einkommen die Pfändungsfreigrenzen gem. § 850 c ZPO nicht übersteigt, kann der Jahresmitgliedsbeitrag für eine Vollmitgliedschaft auf 96 € reduziert werden.
Ihre Vorteile als Vollmitglied
2. Fördermitgliedschaft
Als Fördermitglied unterstützen Sie unsere Arbeit und fördern damit die Verbreitung der Gewaltfreien Kommunikation sowie die Qualitätssicherung bei der Weitergabe der GFK im deutschsprachigen Raum. Auch haben Sie ein Rede- und Antragsrecht auf unseren Versammlungen. Eine Veröffentlichung Ihrer Daten ist nicht vorgesehen.
Fördermitglieder können neben natürlichen Personen auch Firmen, Verbände und andere juristische Personen werden. Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt für
- Fördermitglieder natürliche Personen 60 €
- Fördermitglieder juristische Personen 198 €
- Fördermitglieder juristische Personen not Profit 96 €
Jetzt Mitglied werden
Sie können Ihre Mitgliedschaft im Fachverband Gewaltfreie Kommunikation e. V. hier online beantragen.
- Satzung des Fachverbandes
- Online Mitglied werden
- Antrag und Einwilligung zur Veröffentlichung von Daten
Über Änderungen der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Mitgliedschaft kann schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum 31.12. eines jeden Jahres gekündigt werden.